Kundmachung ortspolizeiliche Verordnung Bauverbotszeiten, Anbringen von Plakaten, Verteilung von Werbematerial

17.09.2018

K u n d m a c h u n g

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flachau erlässt gemäß § 16 Abs. 2 iVm § 79 Salzburger Gemeindeordnung 1994 idgF und aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. Juni 2018 und vom 13. September 2018, folgende

o r t s p o l i z e i l i c h e  V e r o r d n u n g

§ 1 Bauverbot während der Wintersaisonzeit

1) In der Zeit vom 15. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres sind lärmende Bautätigkeiten wie Erdaushub-, Planier-, Schüttungs- sowie Rohbauarbeiten im gesamten Gemeindegebiet in der Nähe von bewohnten Objekten zur Gänze verboten.

2) Generell sind lärmende Bautätigkeiten während den Ruhezeiten, diese sind an Wochentagen von 22.00 bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen untersagt.

§ 2 Anbringen von Plakaten

Das Anbringen von Plakaten, Werbetafel und dergleichen an Bäumen, Zäunen, Straßenbeleuchtungen oder ähnlichen oder das Aufstellen von Plakatständern ist im gesamten Gemeindegebiet verboten. Ausgenommen sind die dafür vorgesehenen Werbetafeln des Tourismusverbandes Flachau und Ankündigungen von Veranstaltungen im allgemeinen Interesse mit Genehmigung der Gemeinde Flachau.

§ 3 Verteilung von Werbematerial

Die Verteilung von Werbematerial auf öffentlichen Parkplätzen oder Straßen und eine damit verbundene Belästigung von Passanten ist untersagt.

§ 4 Erklärung zur Verwaltungsübertretung

Die Nichtbefolgung dieser Verordnung wird als Verwaltungsübertretung nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 § 10 durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gem. § 79 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 nach Ablauf einer zweiwöchigen Kundmachungsfrist mit 1. Oktober 2018 in Kraft.

Für die Gemeindevertretung

Der Bürgermeister:

Thomas Oberreiter