
Ausschnitt Flächenwidmungsplan
Kundmachung
1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Flachau für den Bereich 'Flachauer Straße – Oberreiter Herman II' mindestens sechs Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unterwww.flachau.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
Kundmachung_Änderung_FWP_Oberreiter_Hermann.pdf herunterladen (0.07 MB)
Gemeinde-_und_Verfahrensdaten_Änderung_Flächenwidmungsplan_Oberreiter_Hermann_II.pdf herunterladen (15.13 MB)