Kundmachung Auflage Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Zentrum Nord - Teil Flachauerhof

Veröffentlichungsdatum23.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles
Kundmachung Auflage Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Zentrum Nord - Teil Flachauerhof

Auflage des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe "Zentrum Nord - Teil Flachauerhof" - Kundmachung

1.    Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBI.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe der Gemeinde Flachau für den Bereich 'Zentrum Nord - Teil Flachauerhof- 1. Änderung' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist.

2.    Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

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g250411_zentrum_nord_-_teil_flachauerhof_-_1._nd._e_plan500.pdf herunterladen (0.79 MB)

Kundmachung_Auflage_Entwurf_1._Änderung_Bebauungsplan_Zentrum_Nord_-_Teil_Flachauerhof.pdf herunterladen (0.06 MB)