Nach der Grundimmunisierung und den beiden Auffrischungsimpfung im Kindesalter- bzw. Jugendalter sind weitere Auffrischungsimpfungen derzeit alle fünf Jahre empfohlen. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen mittels 3- oder 4-fach-Kombinationsimpfstoffen (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
Das Nationale Impfgremium empfiehlt insbesondere die Impfung gegen Keuchhusten:
- Schwangere,
- Personen im Umfeld von Neugeborenen wie Mutter, Vater, Geschwister etc.,
- Personal im Gesundheitswesen,
- Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bzw. mit häufigen Publikumskontakten,
- Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Therapien sowie
- Raucher:innen,
- Besucher:innen von Massenveranstaltungen.
Keuchhusten-Impfung für Schwangere
Durch die Impfung von Schwangeren werden dem künftigen Neugeborenen Abwehrstoffe für die ersten Lebensmonate mitgegeben. Fachleute sprechen auch von Nestschutz. So können in der Regel schwere Krankheitsverläufe vermieden werden, bis das Kind selbst geimpft werden kann.
Schwangere werden idealerweise zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche geimpft, unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung.
Die Impfung erfolgt mit einem Mehrfachimpfstoff. Falls die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt wurde und fällig ist, sollte die Impfung im Wochenbett durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen in der Schwangerschaft
Hinweis
Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Verwendung des Vierfachimpfstoffs (Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis), wenn der Dreifachimpfstoff gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis nicht verfügbar ist.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.1 (Stand: 18.12.2024) als Quelle herangezogen.