Aufstellung des Bebaungsplanes der Grundstufe "Forellenhof"

Veröffentlichungsdatum24.01.2024Lesedauer1 MinuteKategorienPostwurf
Plan Bebauungsplan Forellenhof

Kundmachung:

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich „Forellenhof“ mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist. 

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Bebauungsplan_Forellenhof_Bericht.pdf herunterladen (0.8 MB)

Bebauungsplan_Forellenhof_Plan_500.pdf herunterladen (0.55 MB)

Kundmachung_Aufstellung_Bebauungsplan_der_Grundstufe_Forellenhof_.pdf herunterladen (0.06 MB)